Seminare zum „Unternehmermodell“ nach BGV A 6 (VBG 122)

Allgemeines
Betreuungsformen
aktuelle Seminarangebote

Bereits seit 1. April 1997 gilt der erste Termin zur VBG 122. In den Übergangsbestimmungen wurde festgelegt, dass Betriebe mit mehr als 5 Mitarbeitern und in der Gruppe 5 (Gefahrentarif 407 - Bau von Starkstromanlagen - Großinstallation) eingestuft sind, schon bis zu diesem Termin entschieden haben müssen, ob sie das Unternehmermodell oder die Regelbetreuung anwenden wollen. Übrigens kann jeder Betrieb aus dem Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft die Gefahrentarifzuordnung entnehmen.

Die BGV A6 (VBG 122) regelt den Einsatz zur sicherheitstechnischen Betreuung von Arbeitnehmern, die in der BG Feinmechanik / Elektrotechnik versichert sind. Seit Inkrafttreten dieser überarbeiteten Vorschrift (April 1996) sind auch kleine und mittlere Betriebe (bis 50 Mitarbeiter) auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes verpflichtet, Aktivitäten zu entwickeln. Zwei Betreuungsformen sind möglich.

1.  Regelbetreuung

Hier kann der Unternehmer entscheiden, ob er eine eigene Sicherheitsfachkraft bestellt oder einen externen sicherheitstechnischen Betreuer engagiert. Die Einsatzzeiten des externen Betreuers muss mit 20 Std. und die der eigenen Sicherheitsfachkraft mit 60 Std. im Jahr nachgewiesen werden, will man seiner Verpflichtung aus der BGV A6 (VBG 122) nachkommen.

2.       Unternehmermodell

Auf Initiative des ZVEH wurde mit der BG ein Modell als Alternative entwickelt, das die Besonderheiten dieser Betriebsgröße berücksichtigt.

Der Unternehmer selbst hat ein Grundseminar zu besuchen , welches 1 Tag dauert. Die Schulung schließt mit einer Prüfung ab. Ergänzt wird das Grundseminar durch Aufbauseminare in den folgenden Jahren.

In Anbetracht der zeitlichen Rahmenbedingungen insbesondere aber auch unter Berücksichtigung der Beteiligungsmöglichkeiten der Innungen, des Landesinnungsverbandes und der BG bei der Umsetzung der BGV A6 (VBG 122) besteht für Elektrohandwerksbetriebe derzeit keine Veranlassung, sich externen Sicherheitsdiensten anzuschließen.

Seminare zum Unternehmermodell

Das Unternehmermodell in Sachen Arbeitssicherheit berücksichtigt die besonderen Bedingungen in Klein- und Kleinstbetrieben. Der Kurs richtet sich an diese Betriebsinhaber, die dieses Modell gewählt haben, oder an die juristische Person einer GmbH. Hier gehört der gesetzliche Vertreter zur Zielgruppe des Seminars.

Seminare zum Unternehmermodell - Bewährte Form in neuem Rahmen

Mit Inkrafttreten der neuen Unfallverhütungsvorschrift VBG A2 sind neue Regelungen zur Finanzierung der Seminare im Rahmen des Unternehmermodells getroffen worden.
Für Mitglieder der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE) werden die Seminarkosten von der Berufsgenossenschaft übernommen. Weiterhin erhalten Mitglieder der BGFE eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 50,- (nur einmal pro Betrieb).
Die Kosten können von der BGFE nur übernommen werden, wenn ein Datenblatt vor dem Seminar beim Seminarveranstalter eingereicht wird und die Daten richtig, vollständig und gut lesbar angegeben werden.
Künftig wird mit der Bestätigung bzw. der Einladung dieses Blatt versendet. Die Rücksendung zählt gleich als Anmeldung.
Diese Regelung trifft sowohl für das Grundseminar als auch für die Aufbauseminare zu.

 

aktuelle Seminarangebote

Grundseminare
Termin Ort Anmeldung unter
12.10.2006 Dresden 0351 / 85 06 400
13.10.2006 Dresden 0351 / 85 06 400
18.10.2006 Chemnitz / Draisdorf 0351 / 85 06 400
19.10.2006 Chemnitz / Draisdorf 0351 / 85 06 400
26.10.2006 Leipzig / Borsdorf 0351 / 85 06 400
10.11.2006 Dresden 0351 / 85 06 400
   
 
Aufbauseminare
Termin Ort Anmeldung unter
6.10.2006 Chemnitz 0351 / 85 06 400
   

Fragen zu diesem Modell und zur Durchführung der Seminare und anderen Details werden durch Herrn Rotsche Geschäftsstelle des Fachverbandes beantwortet (Tel. 0351 / 85 06 403).