Seminare zum Unternehmermodell nach BGV A 6 (VBG 122)
Bereits seit 1. April 1997 gilt der erste Termin zur VBG 122. In den Übergangsbestimmungen wurde festgelegt, dass Betriebe mit mehr als 5 Mitarbeitern und in der Gruppe 5 (Gefahrentarif 407 - Bau von Starkstromanlagen - Großinstallation) eingestuft sind, schon bis zu diesem Termin entschieden haben müssen, ob sie das Unternehmermodell oder die Regelbetreuung anwenden wollen. Übrigens kann jeder Betrieb aus dem Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft die Gefahrentarifzuordnung entnehmen.
Die BGV A6 (VBG 122) regelt den Einsatz zur sicherheitstechnischen Betreuung von Arbeitnehmern, die in der BG Feinmechanik / Elektrotechnik versichert sind. Seit Inkrafttreten dieser überarbeiteten Vorschrift (April 1996) sind auch kleine und mittlere Betriebe (bis 50 Mitarbeiter) auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes verpflichtet, Aktivitäten zu entwickeln. Zwei Betreuungsformen sind möglich.
1.
Regelbetreuung
Hier
kann der Unternehmer entscheiden, ob er eine eigene Sicherheitsfachkraft bestellt
oder einen externen sicherheitstechnischen Betreuer engagiert. Die Einsatzzeiten
des externen Betreuers muss mit 20 Std. und die der eigenen Sicherheitsfachkraft
mit 60 Std. im Jahr nachgewiesen werden, will man seiner Verpflichtung aus der
BGV A6 (VBG
122) nachkommen.
2.
Unternehmermodell
Auf
Initiative des ZVEH wurde mit der BG ein Modell als Alternative entwickelt, das
die Besonderheiten dieser Betriebsgröße berücksichtigt.
Der
Unternehmer selbst hat ein Grundseminar zu besuchen , welches 1 Tag dauert.
Die Schulung schließt mit einer Prüfung ab. Ergänzt wird das Grundseminar
durch Aufbauseminare in den folgenden Jahren.
In
Anbetracht der zeitlichen Rahmenbedingungen insbesondere aber auch unter Berücksichtigung
der Beteiligungsmöglichkeiten der Innungen, des Landesinnungsverbandes und der
BG bei der Umsetzung der BGV A6
(VBG 122) besteht für Elektrohandwerksbetriebe derzeit keine Veranlassung, sich
externen Sicherheitsdiensten anzuschließen.
Seminare
zum Unternehmermodell
Das
Unternehmermodell in Sachen Arbeitssicherheit berücksichtigt die besonderen
Bedingungen in Klein- und Kleinstbetrieben. Der Kurs richtet sich an diese
Betriebsinhaber, die dieses Modell gewählt haben, oder an die juristische
Person einer GmbH. Hier gehört der gesetzliche Vertreter zur Zielgruppe des
Seminars.
Seminare zum Unternehmermodell - Bewährte Form in neuem Rahmen
Mit Inkrafttreten der neuen Unfallverhütungsvorschrift
VBG A2 sind neue Regelungen zur Finanzierung der Seminare im Rahmen des Unternehmermodells
getroffen worden.
Für Mitglieder der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik
(BGFE) werden die Seminarkosten von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Weiterhin erhalten Mitglieder der BGFE eine Aufwandsentschädigung in Höhe
von EUR 50,- (nur einmal pro Betrieb).
Die Kosten können von der BGFE nur übernommen werden, wenn ein Datenblatt
vor dem Seminar beim Seminarveranstalter eingereicht wird und die Daten richtig,
vollständig und gut lesbar angegeben werden.
Künftig wird mit der Bestätigung bzw. der Einladung dieses Blatt versendet.
Die Rücksendung zählt gleich als Anmeldung.
Diese Regelung trifft sowohl für das Grundseminar als auch für die
Aufbauseminare zu.
Grundseminare | |||
Termin | Ort | Anmeldung unter | |
12.10.2006 | Dresden | 0351 / 85 06 400 | |
13.10.2006 | Dresden | 0351 / 85 06 400 | |
18.10.2006 | Chemnitz / Draisdorf | 0351 / 85 06 400 | |
19.10.2006 | Chemnitz / Draisdorf | 0351 / 85 06 400 | |
26.10.2006 | Leipzig / Borsdorf | 0351 / 85 06 400 | |
10.11.2006 | Dresden | 0351 / 85 06 400 | |
Aufbauseminare | |||
Termin | Ort | Anmeldung unter | |
6.10.2006 | Chemnitz | 0351 / 85 06 400 | |
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Fragen
zu diesem Modell und zur Durchführung der Seminare und anderen Details
werden durch Herrn Rotsche Geschäftsstelle des Fachverbandes beantwortet
(Tel. 0351 / 85 06 403).