Recht intensiv für Unternehmer im Elektrohandwerk

zum Thema Vergaberecht, ARGE, Beurecht, Kaufrecht

Um sich an Ausschreibungen größerer Bauvorhaben beteiligen zu können, bilden Elektrounternehmer immer häufiger Bietergemeinschaften und erbringen die Bauleistung als ARGE. Dies führt sowohl im Vergabeverfahren als auch bei der Vertragsabwicklung zu Besonderheiten, die der Unternehmer kennen muss.
Kennen Sie diese?

Immer wieder gibt es auch Streit wegen Mängeln zu fast jedem Bauvorhaben. Elektrounternehmer müssen sowohl ihre Pflichten kennen als auch wissen, wie sie sich gegen unberechtigte Forderungen wehren können.
Wissen Sie wie?

Da Elektrounternehmer sowohl Baumaterialien kaufen als auch gelegentlich Kleinteile, Lampen usw. ausgenommen die Fachhändler verkaufen, müssen sie sich auch im Kaufrecht auskennen.
Kennen Sie sich aus?

Ein Seminar zu den rechtlichen Schwerpunkten im Auftragsablauf eines Elektrohandwerksunternehmens gibt Ihnen nicht nur einen Überblick und ebenso tiefere Betrachtungen sondern Sie erhalten auch Antworten auf viele Ihrer Fragen.

Das Seminar behandelt folgende Themen praxisnah und anhand konkreter Beispiele. Daneben werden geplante Gesetzesänderungen und aktuelle baurechtliche Rechtsprechung vorgestellt sowie Fragen der Teilnehmer beantwortet

Termine

Inhalt

Kosten

Anmeldung

 

Das Seminar wird durchgeführt von

Frau RAinn Anett Süß

Frau RAin Sandra Oelschlegel

Frau RAin Sophie Kühl
 
von der Rechtsanwaltkanzlei Süß & Nolte in Dresden
Tel.: (03 51) 8 48 90 90,

Frau Süß ist Mitglied der ARGE privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwalt Verein, Schlichterin/Schiedsrichterin nach der SOBau und seit Jahren auf Baurecht spezialisiert

Themen des Seminars im Überblick

1. Vergaberecht, ARGE
- Welche Rechtsnatur hat die Bietergemeinschaft?
- Wie grenzt sich die Bietergemeinschaft vom Nachunternehmer ab?
- Welche Eignung muss die Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren nachweisen?
- Unter welchen wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten darf eine Bietergemeinschaft nicht am Vergabeverfahren teilnehmen?
- An wen erfolgt die Zuschlagserteilung und wie kann die Bietergemeinschaft Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Vergabestelle einlegen?
- Wie wird aus der Bietergemeinschaft eine ARGE?
- Warum sollte ein ARGE-Vertrag geschlossen und wie sollte er ausgestaltet
werden?
- Was passiert bei Insolvenz eines ARGE-Partners

2. Baurecht
- Dauerbrenner Mängelrecht - was schuldet der Bauunternehmer?
- Mangel oder Verschleiß - wo verläuft die Grenze?
- Haftung des Bauunternehmers für Planungsfehler - wie weit reicht die Hinweispflicht des Bauunternehmers?
- Wann gilt die zweijährige Gewährleistungsfrist bei elektrotechnischen elektronischen Anlagen gemäß § 13 Nr. 4 Abs. 2 VOB/B?
- Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung von Architekt und Bauunternehmer?

3. Kaufrecht
- Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer? Wann handelt es sich um einen Kaufvertrag, wann um einen Werkvertrag?
- Wann liegt ein Sachmangel vor? Unter welchen Voraussetzungen kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten? Wann kann er Schadensersatz verlangen?
- Was ist eine Garantie?
- Wann kann der Elektrounternehmer den Baustofflieferanten in Anspruch nehmen?
- Wie lange haftet der Baustofflieferant, und kann er seine Haftung vertraglich ein schränken?
- Welche Sonderregelungen gelten für Verkäufe an Verbraucher?
- Welche Bestimmungen sind unter Kaufleuten zu beachten?
- Was ist ein Eigentumsvorbehalt und welche Rechte ergeben sich aus diesem,
insbesondere bei Insolvenz des Auftraggebers?

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An folgenden Terminen und Orten werden
die Seminare angeboten:
am 22. Februar 2006 in Wüstenbrand Hotel Bürgerhof
Straße der Einheit 27, 09358 Wüstenbrand 
 
am 07. März 2006
 in Leipzig-Borsdorf, BTZ 
Steinweg 3, 04451 Leipzig
 
am 14. März 2006 in Dresden, 
Haus der Sächsischen Elektrohandwerke, 
Scharfenberger Str. 66, 01139 Dresden
  jeweils von 14.00 –18.00 Uhr
Nutzen Sie die Veranstaltung, sich zu informieren (!) – die Seminarkosten betragen  59,00  EUR einschl. Versorgung und Seminarunterlagen 

Anmeldungen werden ab sofort entgegen genommen:

Tel.: 0351 / 85 06 400
Fax: 0351 / 8504 444
E-Mail: a.mahncke@eh-sachsen.de